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AGB

Allgemeine Mietbedingungen zur Anmietung von Bad– und WC_ Anhängern

 

1) Mietpreis

Es gelten die Preise der bei Anmietung des Anhängers jeweils gültigen Preisliste.
Der Mieter erhält auf Wunsch eine Ausfertigung.
Bei Sondervereinbarungen richtet sich der jeweilige Mietpreis nach den ausdrücklichen Vereinbarungen im Mietvertrag.

1 Woche 100,00 Euro plus
Servicepauschale 120,00 Euro

Wochenendpreis 150,00 Euro ==> Servicepauschale entfällt

Die Servicepauschale beinhaltet den Hole & Bringe Dienst bis 100 km, aufstellen u. abbauen des Hänger, den Anschluss Wasser,
Abwasser – Elektrik und die anschließende Desinfektionsreinigung.

Die vom Mieter verursachten Defekte werden dem Mieter separat in Rechnung gestellt!!

 

2) Zahlungsweise

ie Zahlungsweise (Barzahlung oder Rechnung) wird im Mietvertrag vereinbart.
Der Vermieter kann eine Anzahlung verlangen.

Kommt der Mieter mit zu leistenden Zahlungen hier in Verzug beträgt der Verzugszins 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz.

 

3) Reservierung, Übergabe und Abbestellung

a) Reservierungen sind nur verbindlich bei schriftlicher Fixierung im Mietvertrag. Sollte der zu
mietende Anhänger nicht schriftlich festgelegt sein, oder der Anhänger nicht rechtzeitig vom
Vermieter zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor
einen anderen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen; andernfalls ist auch der Vermieter
berechtigt die Reservierung rückgängig zu machen. Nur im letzten Fall erhält der Mieter seine
bis dahin geleisteten Zahlungen zurück, jeder weitere Schadensersatzanspruch wird zwischen
den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen



b) Der Anhänger wird vom Vermieter an einen zu benennenden und entsprechend geeigneten
sowie zulässigen Platz angeliefert.



c) Abbestellungen sind bis spätestens 8 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn mit
einer Kostenbeteiligung des Mieters von 20% des vereinbarten Mietpreises möglich, bzw.
innerhalb eines Zeitraumes von 4 Tagen erhöht sich diese Beteiligung auf 40%.
Danach ist der Mietpreis in voller Höhe fällig.

 

5) Haftung

Die Anhänger sind gegen Diebstahl und Beschädigungen versichert. Im Schadenfall trägt der
Mieter die Selbstbeteiligung gemäß Preisliste.

 

6) Rücknahme des Anhängers

Bei der Rücknahme des Anhängers wird ein Rücknahmeprotokoll erstellt, auf dem eventuelle
Beschädigungen oder Verluste vermerkt werden.
Der Mieter ist für den gereinigten Zustand verantwortlich, bzw. der Vermieter führt diese gegen
Berechnung gem. Preisliste durch.

 

7) Verhalten bei Beschädigungen etc.

Der Mieter hat bei Diebstahl, Brand oder sonstigen Beschädigungen umgehend die Polizei und den
Vermieter zu verständigen. Diese Verpflichtung trifft den Mieter auch bei selbst verschuldeten
Beschädigungen ohne Einwirkung Dritter. Der Mieter ist nicht berechtigt gegnerische Ansprüche
im Falle eines Vorkommnisses anzuerkennen.

 

8) Sonstiges

Mündliche Nebenabreden zum Mietvertrag sind unwirksam!


Stand: 12/2011